Corona Update
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Die Schüler und Schülerinnen werden in zwei Gruppen geteilt, die sich abwechselnd im Präsenzunterricht befinden (Gruppe A: MO/DI, Gruppe B: MI/DO, darauffolgende Woche umgekehrt). Am Freitag ist Distance-Learning-Tag. An den „freien“ Tagen sind Hausaufgaben und Arbeitsaufträge zu erfüllen.
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Hier finden Sie die Gruppeneinteilung und die Wocheneinteilung.
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Die Schule steht an den Tagen, an denen kein Präsenzunterricht ist, für Betreuung offen. Bitte immer um Anmeldung bis spätestens am Vortag unter
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„Das Angebot der Betreuung soll von den Erziehungsberechtigten nur dann in Anspruch genommen werden, wenn eine häusliche Betreuung sonst nicht sichergestellt ist.“ (Auszug aus dem Erlass des BMBWF GZ 2021-0.065.827)
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„Für die Teilnahme am Unterricht oder an der Betreuung haben Schülerinnen und Schüler am Schulstandort einen anterio-nasalen Selbsttest („Nasenbohrertest“) durchzuführen. Die Tests werden am Schulstandort bereitgestellt. Schüler und Schülerinnen testen sich jeweils am 1. Tag der Anwesenheit in der Schule und bei mehr als zweitägigem Schulbesuch ein weiteres Mal pro Woche.“ (Auszug aus dem Erlass des BMBWF GZ 2021-0.065.827)
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Für diese Testung, die vorgeschrieben ist, wird für alle Schüler und Schülerinnen unter 14 Jahren eine Einverständniserklärung benötigt. Bitte diese – siehe Anhang – bis spätestens Fr. 12.02. dem Klassenvorstand zukommen lassen.
Die Einverständniserklärung finden Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass OHNE diese Einverständniserklärung kein Präsenzunterricht möglich ist. Ihr Kind muss dann zuhause bleiben und wird mit Aufgabenpaketen versorgt. Es findet KEIN Homeschooling (ausgenommen freitags) statt! Unter diesem Link finden Sie ein Video, welches den Selbsttest genau erklärt. Wir haben ihn bereits selbst ausprobiert und es ist wirklich ganz einfach und tut in keinem Fall weh o.ä. https://www.youtube.com/watch?v=duOp8Ij_ooU
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Hier finden Sie noch zusätzlich Informationen: https://www.bmbwf.gv.at/Themen/schule/beratung/corona/selbsttest.html
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Nicht testen müssen Schüler und Schülerinnen, welche eine ärztliche Bestätigung über eine bereits überstandene COVID-19 Infektion bzw. einen Antikörpertest vorlegen. Diese dürfen nicht älter als sechs Monate sein!
- Für die Unterstufe besteht ab dem Betreten des Schulgebäudes MNS-Pflicht (keine FFP2), für die Oberstufe besteht ab Betreten des Schulgebäudes FFP2-Masken-Pflicht! Regelmäßige Maskenpausen mit entsprechender Durchlüftung werden über den Tag verteilt eingeplant.